Die BEG-Reform 2026 gilt für alle Förderanträge ab dem 21. Juli 2026 und ändert die Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Förderung bleibt bestehen, wird aber stärker nach Einkommen gestaffelt. Für viele Eigentümer sinkt der Zuschuss, für Haushalte mit geringem Einkommen und Familien kann er steigen.
Wer ist zuständig?
Heizungstausch
Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Anschluss an ein Wärmenetz und weitere klimafreundliche Heizungen.
Einzelmaßnahmen
Dämmung, Fenster und Türen, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung.
Bereits zugesagte Anträge sind von der Reform nicht betroffen. Sie werden nach den Bedingungen ausgezahlt, die bei Antragstellung galten.
Die Änderungen der BEG-Reform 2026 auf einen Blick
| Baustein | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung Heizung (KfW) | 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 %, sinkt halbjährlich |
| Effizienzbonus Wärmepumpe | 5 % | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag Biomasse | 2.500 € | entfällt |
| Einkommensbonus | 30 % bis 40.000 € | 40 / 30 / 10 % |
| Familienzuschlag | – | neu |
| Förderfähige Kosten Heizung (1. WE) | 30.000 € | 28.000 €, sinkend |
| Maximaler Fördersatz Heizung | 70 % | bis 80 % |
| iSFP-Bonus (BAFA, 5 %) | auf alle Kosten | nur auf Betrag über 30.000 € |
Heizungstausch (KfW 458)
Klimageschwindigkeitsbonus: jetzt 16 % und sinkend
Den Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige fossile Heizung austauschen. Er sinkt nach festem Fahrplan, ebenso die förderfähigen Kosten:
| Antrag ab | Klimageschwindigkeitsbonus | Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit |
|---|---|---|
| 21.07.2026 | 16 % | 28.000 € |
| 01.02.2027 | 12 % | 27.250 € |
| 01.08.2027 | 8 % | 26.500 € |
| 01.02.2028 | 4 % | 25.750 € |
| 01.08.2028 | entfällt | 25.000 € |
Für die 2. bis 6. Wohneinheit sind je 15.000 € förderfähig, ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €.
Einkommensbonus: jetzt in drei Stufen
Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen, nicht das Bruttogehalt. Lebt bei Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das Einkommen für die Prüfung einmalig um 10.000 € gekürzt.
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | ohne Kind | mit Kind |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | 40 % |
| 30.001 bis 40.000 € | 30 % | 40 % |
| 40.001 bis 50.000 € | 10 % | 30 % |
| 50.001 bis 60.000 € | – | 10 % |
| über 60.000 € | – | – |
Der Gesamtfördersatz ist bei einem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) auf 80 % gedeckelt, sonst auf 70 %. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer.
Rechenbeispiele Einfamilienhaus, Antrag bis 31.01.2027
Annahme: Austausch einer funktionierenden Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, förderfähige Kosten mindestens 28.000 €.
Einkommen über 50.000 €
12.880 €
30 % + 16 % = 46 %
35.000 €, ohne Kind
19.600 €
30 + 16 + 30 = 76 %, gedeckelt auf 70 %
35.000 €, mit Kind
22.400 €
30 + 16 + 40 = 86 %, gedeckelt auf 80 %
Weitere Änderungen bei der Heizung
- Fossile Heizungen werden weiterhin nicht gefördert, auch wenn ihr Einbau nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wieder erlaubt ist.
- Gibt es für Ihr Grundstück eine kommunale Entscheidung oder eine verbindliche Zusage des Versorgers, innerhalb von drei Jahren an ein Wärmenetz anzuschließen, wird nur noch der Netzanschluss gefördert, keine eigene Heizung.
Dämmung, Fenster und Anlagentechnik (BAFA)
Die Grundförderung bleibt bei 15 %. Förderfähig sind bis zu 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 60.000 €.
Neu beim iSFP-Bonus: Die zusätzlichen 5 % gibt es erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € und nur auf den Betrag, der darüber liegt.
| Beispiel Einfamilienhaus mit iSFP | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Fenstertausch, 20.000 € | 20 % = 4.000 € | 15 % = 3.000 € |
| Fassadendämmung, 50.000 € | 20 % = 10.000 € | 7.500 € + 1.000 € = 8.500 € |
Fassade: 15 % von 50.000 € plus 5 % iSFP-Bonus auf die 20.000 €, die über 30.000 € liegen.
Bei kleineren Einzelmaßnahmen bringt der iSFP also keinen direkten Förderbonus mehr. Seinen Wert als Planungsgrundlage behält er trotzdem, gerade wenn mehrere Maßnahmen über Jahre aufeinander abgestimmt werden sollen.
Unverändert mit 50 % gefördert werden die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie Fachplanung und Baubegleitung.
Neu: Sperrfrist zwischen Einzelmaßnahme und Effizienzhaus
Wer eine Sanierung zum Effizienzhaus gefördert bekommt, kann danach frühestens nach drei Jahren wieder Einzelmaßnahmen fördern lassen, und umgekehrt. Das gilt, wenn beide Zusagen nach den neuen Richtlinien ab 21.07.2026 erteilt wurden. Wer beides plant, sollte die Reihenfolge vorher festlegen.
Angekündigt für 2027
- WPB-Bonus (5 %) für energetisch besonders schlechte Gebäude (Worst Performing Buildings): ab dem ersten Quartal 2027, nur für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, nicht für Fenster.
- Wertschöpfungs-Bonus (15 %) für Wärmepumpen aus EU-Fertigung, im Gegenzug sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %.
- Ab 01.07.2027 brauchen geförderte Wärmepumpen eine steuerbare Schnittstelle nach § 14a EnWG und ein intelligentes Messsystem.
Die genauen Bedingungen stehen noch nicht abschließend fest. Dieser Beitrag wird aktualisiert, sobald sie veröffentlicht sind.
Was heißt das für Sie?
- Heizungstausch geplant? Nicht zu lange warten. Jedes halbe Jahr sinken Bonus und förderfähige Kosten. Im Standardfall (46 %) bringt ein Antrag bis Ende Januar 2027 bei einem Einfamilienhaus rund 1.400 € mehr als einer ab Februar.
- Niedriges Einkommen oder Kinder im Haushalt? Prüfen Sie den Einkommensbonus genau. Viele Familien landen durch den Familienzuschlag eine Stufe höher.
- Nur Fenster oder eine kleine Dämmmaßnahme? Hier lohnt sich der iSFP nicht mehr wegen des Bonus, sondern nur noch als Gesamtplanung.
- Immer gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Bei der Heizungsförderung schließen Sie vorher einen Vertrag mit dem Fachbetrieb, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält.
Häufige Fragen
Werden Gas- und Ölheizungen wieder gefördert?
Nein. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt ihren Einbau wieder, gefördert werden sie trotzdem nicht.
Ich habe meinen Antrag vor dem 21. Juli gestellt. Was gilt?
Bereits zugesagte Anträge laufen zu den alten Bedingungen weiter.
Werden Fenster weiterhin gefördert?
Ja, mit 15 %, sofern die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Der iSFP-Bonus greift erst bei förderfähigen Kosten über 30.000 €.
Kann ich Heizung und Dämmung kombinieren?
Ja. Die Heizung läuft über die KfW, die Dämmung über das BAFA, das sind zwei getrennte Anträge. Die Sperrfrist betrifft nur die Kombination mit einer Effizienzhaus-Förderung.
Offizielle Informationen
- BAFA: Informationen für Antragstellende ab 21.07.2026
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (458)
Welche Förderung passt zu Ihrem Haus?
Das hängt von Gebäude, Maßnahme und Einkommen ab. Ich prüfe das für Sie.