Stand: Oktober 2026 KfW 458 Heizungstausch

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt seit dem 21. Juli 2026 nur noch 16 % statt 20 %. Ab 2027 sinkt er alle sechs Monate weiter, Mitte 2028 entfällt er ganz. Wer seine alte Heizung tauschen will, sollte den Antrag deshalb nicht auf die lange Bank schieben.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Bonus ist an zwei Bedingungen geknüpft: Sie nutzen das Haus selbst (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz), und die Heizung, die Sie ersetzen, gehört zu einer der folgenden Gruppen:

Alte HeizungBonus möglich?
Ölheizung, funktionstüchtigja, unabhängig vom Alter
Kohleheizung, funktionstüchtigja, unabhängig vom Alter
Gasetagenheizung, funktionstüchtigja, unabhängig vom Alter
Nachtspeicherheizung, funktionstüchtigja, unabhängig vom Alter
Gas- oder Biomasseheizungja, ab 20 Jahren Alter
Gas- oder Biomasseheizung, jünger als 20 Jahrenein

Nicht gefördert werden reine Gas- und Ölheizungen als neue Heizung sowie Hybridheizungen mit fossilem Anteil. Das Gebäude muss außerdem mindestens fünf Jahre alt sein. Vermieter bekommen die Grundförderung von 30 %, aber keinen Klimageschwindigkeitsbonus.

So sinkt der Bonus bis 2028

Maßgeblich ist der Zeitpunkt Ihrer Antragstellung bei der KfW. Mit dem Bonus sinken auch die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit.

Antrag abBonusFörderfähige KostenZuschuss ohne Einkommensbonus
21.07.202616 %28.000 €12.880 €
01.02.202712 %27.250 €11.445 €
01.08.20278 %26.500 €10.070 €
01.02.20284 %25.750 €8.755 €
01.08.2028entfällt25.000 €7.500 €

Berechnet für ein Einfamilienhaus: 30 % Grundförderung plus Bonus, jeweils auf die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit. Für die 2. bis 6. Wohneinheit sind je 15.000 € förderfähig, ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €.

Was Warten kostet

Bei einem Einfamilienhaus ohne Einkommensbonus verlieren Sie mit jeder Stufe diese Beträge:

Februar 2027 statt Januar

1.435 €

12.880 € auf 11.445 €

August 2027 statt Juli

1.375 €

11.445 € auf 10.070 €

Februar 2028 statt Januar

1.315 €

10.070 € auf 8.755 €

Von Januar 2028 auf August 2028 gehen noch einmal 1.255 € verloren (8.755 € auf 7.500 €).

Zusammen mit dem Einkommensbonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus lässt sich mit dem Einkommensbonus kombinieren. Der Gesamtfördersatz ist bei 70 % gedeckelt, bei kleinem Einkommen (bis 30.000 €, mit minderjährigem Kind bis 40.000 €) bei 80 %. Beispiel für ein Einfamilienhaus, Antrag bis 31.01.2027, förderfähige Kosten 28.000 €:

Kein Einkommensbonus

12.880 €

30 % + 16 % = 46 %

Einkommensbonus 10 %

15.680 €

30 + 16 + 10 = 56 %

Einkommensbonus 30 %

19.600 €

30 + 16 + 30 = 76 %, gedeckelt auf 70 %

Die Einkommensstufen und die Regel für Haushalte mit Kindern finden Sie in der Übersicht zur BEG-Reform 2026.

Welche neue Heizung wird gefördert?

  • Wärmepumpen (Luft, Erdreich, Wasser)
  • Biomasseheizungen, zum Beispiel Pelletkessel
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Solarthermie und Brennstoffzellenheizungen

Welche technischen Mindestanforderungen gelten, hängt von der Technik ab. Die Liste in den KfW-Merkblättern ist maßgeblich.

So gehen Sie vor

  1. Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen. Ausgestellt wird sie vom Fachbetrieb oder von einem Energieeffizienz-Experten. Mehr zur BzA
  2. Vertrag mit dem Fachbetrieb abschließen, aber nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderzusage. Ohne diese Klausel riskieren Sie, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
  3. Antrag in „Meine KfW“ stellen. Das muss vor Beginn der Maßnahme passieren. Das Antragsdatum entscheidet über die Höhe des Bonus.
  4. Heizung einbauen lassen und nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen. Erst danach zahlt die KfW aus. So wird die Förderung ausgezahlt

Was nicht mehr gilt

Der alte Klimageschwindigkeitsbonus von 20 %, der bis Ende 2028 gelten und sich danach alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte verringern sollte, gilt für Anträge ab dem 21. Juli 2026 nicht mehr. Wer in älteren Beiträgen oder Prospekten diese Zahlen liest, sollte sie nicht mehr verwenden.

Häufige Fragen

Ich vermiete mein Haus. Bekomme ich den Bonus?

Nein. Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer. Die Grundförderung von 30 % steht Ihnen trotzdem zu.

Meine Gasheizung ist 18 Jahre alt. Lohnt sich das Warten auf das 20. Jahr?

Nein, das rechnet sich fast nie. Sie würden die 20 Jahre im Herbst 2028 erreichen, und ab dem 1. August 2028 ist der Bonus bei 0 %. Sie hätten die Altersgrenze erfüllt, aber nichts mehr davon.

Kann ich den Bonus mit dem Einkommensbonus kombinieren?

Ja. Beide Boni werden zur Grundförderung von 30 % addiert, insgesamt aber auf 70 % bzw. 80 % gedeckelt.

Ich habe meinen Antrag schon gestellt. Sinkt mein Bonus noch?

Nein. Maßgeblich sind die Konditionen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Eine bereits erteilte Zusage ist von den späteren Stufen nicht betroffen.

Offizielle Informationen

Wann sollten Sie Ihren Antrag stellen?

Das hängt von Heizung, Einkommen und Gebäude ab. Ich rechne es für Ihr Haus durch.

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