Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sorgt derzeit für große Unsicherheit bei vielen Eigentümern.
Das bisherige Heizungsgesetz soll abgeschafft werden. Stattdessen plant die Bundesregierung ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz. Noch ist es nicht beschlossen, aber die Eckpunkte liegen vor.
Hier erkläre ich verständlich, was sich voraussichtlich ändert – und was das für Hausbesitzer konkret bedeutet.
1. Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt Heizungsgesetz
Die bisherigen Regelungen zur 65-Prozent-Pflicht bei neuen Heizungen sollen gestrichen werden.
Das bedeutet:
- Keine pauschale 65 Prozent Vorgabe mehr
- eine generellen Verbote bestimmter Heizungsarten
- Keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen
Wer eine funktionierende Gas oder Ölheizung betreibt, muss diese nicht ersetzen.
2. Gas und Öl bleiben erlaubt – aber nicht unbegrenzt
Auch künftig dürfen Gas und Ölheizungen eingebaut werden.
Neu ist jedoch die sogenannte „Bio-Treppe“.
Ab 2029 muss eine neue Gas oder Ölheizung mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe nutzen. Dieser Anteil steigt bis 2040 weiter an.
Das heißt konkret:
- Fossile Brennstoffe werden schrittweise ersetzt
- Biomethan oder synthetische Brennstoffe werden verpflichtend
- Der CO2-Preis soll für diesen Anteil entfallen
Gas bleibt möglich, wird aber langfristig teurer und komplexer.
3. Wärmepumpe und Fernwärme bleiben zentrale Lösungen
Politisch gewollt sind weiterhin:
- Wärmepumpen
- Fernwärme
- Hybride Systeme
- Biomasse
Ziel bleibt, dass neue Heizungen künftig überwiegend CO2-frei betrieben werden.
Die Freiheit wächst – das Klimaziel bleibt.
4. Förderung bleibt bestehen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude soll mindestens bis 2029 gesichert sein.
Das ist entscheidend. Denn in vielen Fällen entscheidet nicht die Technik, sondern die Förderung über die Wirtschaftlichkeit.
Wer modernisieren möchte, sollte weiterhin zuerst prüfen:
- Welche Förderprogramme greifen
- Welche Fristen gelten
- Welche Kombinationen möglich sind
5. EU-Vorgaben bleiben bestehen
Ab 2028 müssen neue öffentliche Gebäude Nullemissionsgebäude sein.
Ab 2030 gilt das grundsätzlich für alle Neubauten.
Für Bestandsgebäude sind aktuell keine individuellen Zwangssanierungen vorgesehen.
6. Wärmeplanung wird vereinfacht
Kleine Kommunen unter 15.000 Einwohnern sollen deutlich einfacher planen können.
Für Einfamilienhäuser sollen künftig keine detaillierten Verbrauchsdaten mehr übermittelt werden müssen. Stattdessen können rechnerische Bedarfswerte verwendet werden.
Das reduziert Bürokratie, ändert aber nichts an der langfristigen Richtung der Wärmewende.
7. Fernwärme wird stärker reguliert
Wärmenetze sollen ausgebaut werden. Gleichzeitig sollen Preise transparenter und fairer werden.
Geplant sind:
- Preistransparenzplattform
- stärkere Preisaufsicht
- Anpassungen bei der Kostenweitergabe
Fazit: Was heißt das für Eigentümer?
- Kein sofortiger Zwang zum Heizungstausch
- Mehr Entscheidungsfreiheit
- Gas bleibt möglich, aber mit steigenden Anforderungen
- Wärmepumpe bleibt wirtschaftlich oft sinnvoll
- Förderung bleibt ein entscheidender Hebel
Das Gesetz soll vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Änderungen sind im Gesetzgebungsverfahren noch möglich.

