Grunddaten

Voraussetzungen für Verbrauchsausweis

Abrechnungen oder Zählerstände, lückenlos.
Längerer Leerstand, Feriennutzung, Unterbelegung.
Stand: GEG 2024. Entscheidungshilfe, ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Hinweis und Haftung
Diese Entscheidungshilfe liefert eine Orientierung auf Basis der Angaben des Nutzers und der Regeln des GEG Stand 2024. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Abweichungen bei Baujahr, Sanierungsstand, Heiz und Warmwassererfassung, Heiztechnik oder Nutzung können das Ergebnis verändern. Das gilt besonders bei Leerstand, unregelmäßiger Nutzung, dezentraler Stromheizung, Photovoltaik mit Eigenverbrauch, Wärmepumpe oder fehlenden oder lückenhaften Verbrauchsdaten.

Eine verbindliche Aussage, ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis zulässig oder vorgeschrieben ist, erfolgt erst nach Sichtung der Unterlagen und wenn nötig nach einer Vor Ort Prüfung. Entscheidungen, die ausschließlich auf dieser Orientierung beruhen, erfolgen auf eigenes Risiko. Für Folgen aus unvollständigen oder fehlerhaften Eingaben wird keine Haftung übernommen. Maßgeblich sind der Wortlaut des GEG sowie einschlägige Verordnungen und deren Auslegung. Gesetzesänderungen können die Einordnung jederzeit ändern.

Wenn du eine verbindliche Einstufung und ein Angebot willst, prüfe ich deine Unterlagen und melde mich mit einer klaren Empfehlung und Preisangabe.